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Zollbestimmungen

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Es besteht ein Einfuhrverbot für Waffen, Munition, Rauschgift, Pornografie und die einheimische Landeswährung "Dong", die auch nicht ausgeführt werden darf.

Erlaubt ist die Einfuhr von 400 Zigaretten und 1,5 l Alkohol über 22 %.

Deklarierungspflichtig sind Devisen im Wert von über 3000 $, ebenso Gold und Schmuck, der diesen Wert übersteigt, sowie Kameras, Camcorder, CD-Player und alle elektronischen Geräte, die nicht für den Eigenbedarf bestimmt sind.

Ein Ausfuhrverbot besteht außerdem für Antiquitäten.

*Auch auf europäischer Seite gibt es Freigrenzen, Verbote und Einschränkungen, die man beachten sollte, um böse Überraschungen am Zoll zu vermeiden.

  • Wird der Warenwert von 175 € bzw. 300 SFr überschritten, sind Einfuhrabgaben auf den Gesamtwert der Ware zu zahlen.
  • Einfuhrbeschränkungen bestehen z.B. für Tiere, Pflanzen, Betäubungsmittel, Feuerwerkskörper, Lebensmittel, Raubkopien, Pornografie, Waffen und Munition; in Österreich auch für Rohgold, in der Schweiz für CB-Funkgeräte.

Nähere Informationen:

  • Deutschland: www.zoll.de oder beim Zoll-Infocenter Tel. 069-469976-00
  • Österreich: www.bmf.gv.at oder beim Zollamt Villach Tel. 04242-33233
  • Schweiz: www.zoll.admin.ch oder bei der Zollkreisdirektion in Basel Tel. 061-2871111